Enge Grenzen für Betriebsratsvergütung (LG Braunschweig, Urt. v. 28.09.2021)

Der frühere VW-Betriebsratschefs Bernd Osterlohhatte nach seiner Wahl rd. 750.000 € Jahresgehalt statt 50.000 € vor der Wahl.

Das Landgericht Braunschweig hat in seinem Urteil ausgeführt, dass ein Betriebsrat nach seiner Wahl nicht mehr verdienen dürfe als davor.

Hier besteht bei zahlreichen deutsche Unternehmen nunmehr dringender Prüfungs- und Handlungsbedarf!