Eigentümer müssen Schrottimmobilien sanieren (BGH Urt. v. 15.10.2021 - V ZR 225/20)

Mangelnde Instandhaltung oder Überalterung entbinden Immobilieneigentümer nach einem Urteil des BGH nicht von ihren Sanierungspflichten.   

Es ging um ein mehr als 40 Jahre altes Parkhaus, das stark sanierungsbedürftig und größtenteils seit Jahren schon geschlossen war. Drei Ebenen wurden aber von einer Firma noch genutzt, die diese an ein Hotel weitervermietete. Als das Bauamt aber Nachweise für den Brandschutz forderte, verhängte die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss ein komplettes Nutzungsverbot für das Parkhaus. Sanieren wollte die Gemeinschaft das Parkhaus nicht und verwies die Firma darauf, dass sie das selbst übernehmen könne.

Dagegen klagte die Firma bis zum BGH.

Der BGH urteilte letztlich, dass trotz der hohen Kosten die Eigentümergemeinschaft die Immobilie sanieren müsse. Bei bloßem Sanierungsstau gebe es nicht einmal einen Zeitpunkt, der sich für einen Vorher-Nachher-Vergleich des Werts heranziehen ließe.

Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung und gilt auch für sanierungsbedürftige Wohnimmobilien.